Zum Hauptinhalt springen

Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu

News

ab 1. September 2025

Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst.

Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen (Ausnahme: Berufsunterbrechungen).

Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms dient gleichzeitig als individueller Fortbildungszeitraum.

>> Alle Informationen zur Fortbildungspflicht und deren Überprüfung

>> Zu den FAQ Fortbildungspflicht

Zurück
Nach oben rollen