Überprüfung Einhaltung Fortbildungspflicht neu
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Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst.
Die Ärztin/der Arzt muss künftig durchgehend, also für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, über ein DFP-Diplom verfügen (Ausnahme: Berufsunterbrechungen).
Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms dient gleichzeitig als individueller Fortbildungszeitraum.
>> Alle Informationen zur Fortbildungspflicht und deren Überprüfung