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Anmeldung und Registrierung auf meindfp.at

Sie sind noch nicht an das SSO der ÖÄK angebunden oder auf meindfp.at registriert:
Ärztinnen und Ärzte können sich mittels ID Austria anmelden. Im Zuge des Anmeldeprozesses werden Sie aufgefordert, ein persönliches Passwort zu definieren.
Zusätzlich können Sie Ihre Initialzugangsdaten auch unter der SSO-Hotline mit der Telefonnummer 01 358 03 87 anfordern.

Sie sind bereits für das SSO der Österreichischen Ärztekammer registriert:
Sofern Sie sich bereits über eine andere Applikation als meindfp.at für das SSO der Österreichischen Ärztekammer registriert haben (z. B. Selbstevaluierung der ÖQMed): Loggen Sie sich einfach mit denselben persönlichen SSO-Zugangsdaten ein.
„Benutzername“ ist immer Ihre ÖÄK-Arztnummer. Die ÖÄK-Arztnummer wird von der Österreichischen Ärztekammer im Zuge der Eintragung in die Standesliste an jeden Arzt vergeben und verbleibt dem Mitglied lebenslang. > Hier gelangen Sie zur Abfrage Ihrer ÖÄK-Arztnummer

Weitere Informationen finden Sie unter www.aerztekammer.at/sso

Wenn Sie bereits auf meindfp.at registriert sind, können Sie Ihr Passwort über den Link "Passwort vergessen" zurücksetzen. Es wird Ihnen ein Rücksetzungslink an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse übermittelt. 

Bei Fragen zur Anmeldung und zu den Benutzerdaten wenden Sie sich gerne an die SSO-Hotline unter der Telefonnummer 01 358 03 87.

Die Nutzung von www.meindfp.at ist freiwillig, bietet aber die kostenfreie Möglichkeit, die absolvierten Fortbildungen in strukturierter Form zu dokumentieren und das DFP-Diplom mit wenigen Mausklicks online zu beantragen. Mit der Anmeldung des DFP-Kontos stehen Ihnen außerdem zahlreiche kostenlose E-Learning-Fortbildungen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Einmal-Authentifizierungssystem SSO (Single-Sign-On) der Österreichischen Ärztekammer finden Sie unter https://www.aerztekammer.at/sso

Allgemeine Kontofunktionen

Auf Ihrem DFP-Konto wird in der „Übersicht“ sowie in den „Kontodetails“ auf den Zeitraum Tagesdatum minus 5 Jahre referenziert. Wenn Sie ein gültiges DFP-Diplom besitzen, wird der Gültigkeitszeitraum desselben herangezogen.
 
Sie haben die Möglichkeit, den Zeitraum individuell anzupassen. Gehen Sie dazu in den Menüpunkt „Kontodetails“ und klicken Sie dann auf „Suchfilter einblenden“. Dort können Sie dann den Zeitraum so anpassen, dass Sie auch jene Fortbildungen sehen, die länger als 5 Jahre zurückliegen.

  • Loggen Sie sich auf Ihrem Online-Fortbildungskonto ein.
  • Klicken Sie auf den Menüpunkt "Kontodetails".
  • Im Kästchen "Bitte wählen Sie den Zeitraum" auf "Suchfilter einblenden" klicken.
  • Geben Sie manuell oder anhand der Kalenderfunktion den gewünschten Zeitraum ein (die Funktion ist darauf ausgerichtet, immer einen 5-Jahreszeitraum zu ergänzen, es ist daher eventuell die Eingabe noch einmal durchzuführen). Wenn der gewünschte Zeitraum angezeigt wird, klicken Sie auf "Anwenden".
  • Nun werden sämtliche Fortbildungen, die Sie im gewählten Zeitraum absolviert haben und eingetragen wurden, angezeigt.
  • Sie können nun einzelne Teilnahmebestätigungen abrufen (speichern/ausdrucken).
  • Mit Klick auf den Link "Kontoblatt - Druckansicht (Kurzinfo)" (unter der Auflistung der Fortbildungen) können Sie eine PDF-Datei der im angeführten Zeitraum absolvierten Fortbildungen generieren.

Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP)

Das Diplom-Fortbildungs-Programm ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang und die Qualitätsstandards der Fortbildung für alle Ärzt:innen und Ärzt:innengruppen. Es ist in der Verordnung über ärztliche Fortbildung geregelt (www.arztakademie.at/dfpverordnung).
Mit dem DFP-Diplom weist eine Ärztin/ein Arzt nach, dass sie/er die kontinuierliche Fortbildung gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und den Bestimmungen der Verordnung über ärztliche Fortbildung in strukturierter, hochwertiger Qualität absolviert hat. 

Als anerkannte Fortbildungsarten gelten:

  • Veranstaltungen (inkl. Webinare, Qualitätszirkel und Intervisionen)
  • E-Learning-Fortbildungen
  • wissenschaftliche Arbeiten, Buchbeiträge, Beiträge in Journalen (Verfassen und Begutachtung)
  • Hospitationen
  • Supervisionen

(siehe dazu § 5 bzw. § 13 der Verordnung über ärztliche Fortbildung)

Eine Fortbildung wird dann mit DFP-Punkten approbiert, wenn sie den Qualitätskriterien ärztlicher Fortbildung im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms entspricht (www.arztakademie.at/dfpverordnung). Dazu wird die Veranstaltung im DFP-Kalender zur DFP-Approbation eingereicht und bei erfolgreicher Begutachtung auf DFP-Anrechenbarkeit anschließend dort veröffentlicht.

Der DFP-Kalender (www.dfpkalender.at) ist jene Plattform, auf der ärztliche Fortbildungsanbieter ihre zu approbierenden Fortbildungen eintragen und auf welcher Fortbildungen nach unterschiedlichen Kategorien (Fortbildungsart, Fortbildungsort, Fortbildungsanbieter, Sonderfach) gesucht werden können.

Turnusärzt:innen können an allen Fortbildungsaktivitäten teilnehmen und DFP-Punkte sammeln, erhalten jedoch erst nach Erlangung der Berufsberechtigung zur selbständigen Berufsausübung ein Fortbildungsdiplom, wobei auch Punkte anrechenbar sind, die vor der Erlangung der Berufsberechtigung gesammelt wurden.

Erst bei Vorliegen einer ÖÄK-Arztnummer können DFP-Punkte auf das Fortbildungskonto gebucht werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Fortbildungen anhand der Teilnahmebestätigungen nachträglich zu erfassen (Menüpunkt "Punkte buchen").

DFP-Punkte

  • Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (reine Fortbildungszeit, ohne Pausen). Die Anzahl der DFP-Punkte für eine Fortbildung ergibt sich aus der Dauer der Fortbildung in Minuten dividiert durch 45.
  • Pro Tag können maximal 10 DFP-Punkte vergeben werden.
  • Bei Fehlen von genauen Zeitangaben können für einen halben Tag maximal 3 DFP-Punkte, für einen ganzen Tag maximal 6 DFP-Punkte angerechnet werden.

Für das DFP-Diplom gelten folgende Kriterien:

  • mindestens 250 DFP-Punkte
  • davon mindestens 200 medizinische DFP-Punkte und
  • mindestens 85 DFP-Punkte aus Veranstaltungen (inkl. Webinare, Qualitätszirkel und Intervisionen)
  • Fortbildungs- und Gültigkeitszeitraum 5 Jahre

Grundsätzlich gilt: Jeder absolvierte DFP-Punkt wird zur Gesamtpunkteanzahl hinzugezählt.

Das Kriterium der Veranstaltungspunkte betrifft die Form der Fortbildung, in welcher DFP-Punkte absolviert werden (nicht den Inhalt). Hier geht es darum, dass eine gewisse Anzahl von DFP-Punkten (85 DFP-Punkte für das DFP-Diplom) in Form von Präsenzfortbildung (vor Ort, face-to-face, als Sonderform zählen auch Webinare dazu) absolviert werden muss.

Bei dem Mindestanteil an medizinischen DFP-Punkten geht es hingegen um den Inhalt der Fortbildung. Ein gewisse Anzahl von DFP-Punkten (200) muss inhaltlich medizinisch sein (unabhängig vom Fortbildungsformat), also thematisch aus einem der medizinischen Sonderfächer sein.

Da Fortbildungen oft beide Kriterien (z. B. eine in Präsenz stattfindende Fortbildung mit medizinischen Inhalten) erfüllen, können die Kriterien nicht einfach zusammengezählt werden und ergeben daher auch nicht die ausgewiesene Anzahl an Gesamtpunkten.

Nein. Es muss eine Mindestanzahl an Präsenzfortbildungen (= Veranstaltungspunkte) im Umfang von 85 DFP-Punkten absolviert werden. Die Anrechenbarkeit von E-Learning-Fortbildungen ist bei einem DFP-Diplom mit maximal 165 DFP-Punkten in einem Fortbildungszeitraum von 5 Jahren begrenzt.

Nein. Sie können auch Präsenzveranstaltungen besuchen, die mit sonstigen Fortbildungspunkten approbiert wurden. Bei der Zusammensetzung der DFP-Punkte ist allerdings darauf zu achten, dass ein bestimmter Mindestanteil der Gesamtpunkte aus Veranstaltungen (= Präsenzfortbildungen) UND ein bestimmter Mindestanteil aus medizinischen Fortbildungen stammt. Bei einer zu erreichenden Gesamtpunkteanzahl von 250 DFP-Punkten sind davon mindestens 85 aus Veranstaltungen (medizinisch oder mit sonstigen Punkten approbiert) zu absolvieren und davon mindestens 200 aus medizinischer Fortbildung (über die Fortbildungsarten E-Learning und/oder Veranstaltungen etc.).

Medizinische Punkte

Medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlicher approbierter Fortbildung, basierend auf den Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich. Ärzt:innen aller Sonderfächer und Allgemeinmediziner:innen können medizinische Punkte aus allen Fächern als medizinische DFP-Punkte anrechnen lassen, was insbesondere bedeutsam sein kann, wenn in der ausgeübten Fachrichtung nur wenige Fortbildungen angeboten werden. Die Auswahl erfolgt nach individueller Schwerpunktsetzung der Ärztin/des Arztes.

Sonstige Fortbildungspunkte

Sonstige Fortbildung umfasst nichtmedizinische Fortbildungen und kann im Rahmen aller anerkannten DFP-Fortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientenorientiert sein (z. B. Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar für die Praxis, Führungs- und Kommunikationsseminare, medizinrechtliche Fortbildung). Sonstige Fortbildung wird von der Österreichischen Ärztekammer als sonstige Fortbildung gesondert approbiert, wenn ärztlich relevante Inhalte angeboten werden und ein ärztlicher Fortbildungsanbieter als Veranstalter auftritt.

Punktebuchung

Klicken Sie nach dem Login auf das Untermenü „DFP-Konto/Punkte buchen“. Es gibt zwei Möglichkeiten, Punkte einer nicht eingetragenen Fortbildung zu buchen:

Alternative 1: Buchung bei vorhandenem Eintrag im DFP-Kalender

  • Hinweis: Die Punkte für DFP-approbierte Fortbildungen sind grundsätzlich vom Fortbildungsanbieter elektronisch auf das jeweilige Fortbildungskonto der Ärztin/des Arztes zu buchen [§ 18 Abs. 10 Verordnung über ärztliche Fortbildung]. Diese Buchung erkennen Sie an der grünen Kennzeichnung.
  • Treffen Sie nähere Angaben zu Ihrer Fortbildung (Fortbildungs-ID, Schlagwort aus dem Titel, Termin …), und klicken Sie auf „Suche“.
  • Aus der Liste der Suchergebnisse wählen Sie nun die absolvierte Fortbildung aus, kontrollieren die DFP-Punkte (unter „Erreichte Punkte“) und fügen eine Teilnahmebestätigung (soweit als PDF-, Word-Datei etc. vorhanden) hinzu.
  • Durch „Weiter“ und eine letzte Bestätigung wird die gewählte Fortbildung auf dem Konto gebucht.

Bitte schließen Sie jede Buchung mit dem Klick auf die Schaltfläche „Ja, Punkte buchen“ ab, denn nur dann wird diese auch gespeichert und gebucht.

Alternative 2: Buchung von Fortbildungen, die nicht im DFP-Kalender zu finden sind
(wie z. B. ausländische, wissenschaftliche Arbeiten, Hospitationen, Supervisionen etc.).

  • Geben Sie hier die wichtigsten Daten manuell ein. Die Punkte finden Sie auf der jeweiligen Teilnahmebestätigung. Falls dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, eine Pauschalbewertung von 6 Punkten pro Ganztag und von 3 Punkten pro Halbtag heranzuziehen.
  • Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach Variante 1.

Bitte schließen Sie jede Buchung mit dem Klick auf die Schaltfläche „Ja, Punkte buchen“ ab, denn nur dann wird diese auch gespeichert und gebucht.

> Anleitung zur Punktebuchung

Wichtiger Hinweis: 
Ab 1.10.2022 ist bei der manuellen Punktebuchung verpflichtend die Teilnahmebestätigung hochzuladen. Bislang rot gekennzeichnete Buchungen werden ab 1.10.2022 grau markiert und können bis auf Weiteres mit einer Teilnahmebestätigung ergänzt werden, sodass diese auch zukünftig im Online-Fortbildungskonto berücksichtigt sind. 

Hier finden Sie eine  Anleitung zum nachträglichen Upload von Teilnahmebestätigungen.

Buchungen auf dem Fortbildungskonto sind je nach Buchungsart grün oder gelb gekennzeichnet. Grüne Buchungen wurden elektronisch vom jeweiligen Veranstalter gebucht (bei DFP-approbierten Fortbildungen sind die Fortbildungsanbieter verpflichtet, die Buchungen vorzunehmen). Bei gelb markierten Einträgen handelt es sich um manuelle Einträge durch die Ärztin/den Arzt.

Wichtiger Hinweis: 
Ab 1.10.2022 ist bei der manuellen Punktebuchung verpflichtend die Teilnahmebestätigung hochzuladen. Bislang rot gekennzeichnete Buchungen werden ab 1.10.2022 grau markiert und können bis auf Weiteres mit einer Teilnahmebestätigung ergänzt werden, sodass diese auch zukünftig im Online-Fortbildungskonto berücksichtigt sind. 

Hier finden Sie eine Anleitung zum nachträglichen Upload von Teilnahmebestätigungen.

Die Punkte für DFP-approbierte Fortbildungen sind grundsätzlich vom Fortbildungsanbieter elektronisch auf das jeweilige Fortbildungskonto der Ärztin/des Arztes zu buchen, dazu sind die Veranstalter per § 18 Abs. 10 Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet. Diese Buchung erkennen Sie an der grünen Kennzeichnung.

Handelt es sich um ausländische oder manuell zu buchende Fortbildungen (z. B. Supervisionen, Hospitationen), können die Punkte von der Ärztin/vom Arzt selbst auf das DFP-Konto gebucht werden. Manuelle Buchungen sind gelb gekennzeichnet. Eine Anleitung dazu finden Sie unter der Frage „Wie kann ich Punkte buchen?“

Weiters informieren wir Sie gerne über unseren entgeltlichen Service, die absolvierten Fortbildungen auf dem DFP-Fortbildungskonto zu erfassen.

Möglicherweise ist der Zeitfilter auf Ihrem DFP-Konto so gesetzt, dass Fortbildungen nicht angezeigt werden. In der „Übersicht“ sowie in den „Kontodetails“ wird auf den Zeitraum Tagesdatum minus fünf Jahre referenziert. Wenn Sie über ein gültiges DFP-Diplom verfügen, wird dessen Gültigkeitszeitraum herangezogen.

Sie haben die Möglichkeit, den Zeitraum individuell anzupassen. Gehen Sie dazu in den Menüpunkt „Kontodetails“ und klicken Sie dann auf „Suchfilter einblenden“. Dort können Sie dann den Zeitraum so anpassen, dass Sie auch jene Fortbildungen sehen, die länger zurückliegen.

Sollte der Zeitfilter nicht der Grund sein, wurden die DFP-Punkte für die Fortbildung nicht auf Ihr Konto gebucht. Die Anbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind per Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, den teilnehmenden Ärzt:innen die DFP-Punkte auf die Fortbildungskonten zu buchen.
 
In diesem Fall bitten wir Sie, diesbezüglich beim Veranstalter nachzufragen und auf die noch nicht erfolgte Buchung hinzuweisen. Auf Ihrem DFP-Konto finden Sie alle Fortbildungen im Menüpunkt „Kontodetails“, elektronisch erfasste Fortbildungen erkennen Sie an der grünen Markierung. Diese sind durch eine elektronische Teilnahmebestätigung (ETB) auch nachgewiesen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die fehlenden DFP-Punkte selbst zu buchen. Siehe „Wie kann ich Punkte buchen?“

Fortbildungsanbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind gemäß § 18 Abs. 9 der Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, elektronische oder Teilnahmebestätigungen in Papierform auszustellen. Diese Bestätigungen haben zu enthalten:

  • die Bezeichnung des ärztlichen Fortbildungsanbieters
  • den Namen des Teilnehmers
  • den Titel der Fortbildung
  • den Termin
  • die Anzahl und Art (medizinische oder sonstige Fortbildung) der von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer absolvierten Fortbildungspunkte
  • den Ort
  • die Fortbildungs-ID aus dem DFP-Kalender

Bei der elektronischen Punktebuchung durch den Fortbildungsanbieter werden diese Eckdaten automatisch generiert und sind über die elektronische Teilnahmebestätigung (ETB) einsehbar.

Wurde eine Papierbestätigung ausgestellt, weisen Sie den Veranstalter entweder auf die fehlende Buchung hin und/oder fordern Sie eine korrekt ausgestellte Teilnahmebestätigung ein.

Bei Fehlen von Angaben auf ausländischen Teilnahmebestätigungen können Sie entweder beim Anbieter der Veranstaltung um eine explizite Aufschlüsselung ersuchen, auf einer eventuell vorhandenen Veranstaltungswebsite die Fortbildungspunkte eruieren oder anhand der Vorgaben zur Punkteberechnung diese selbst ermitteln. Siehe dazu auch: „Wie werden DFP-Punkte berechnet?“

Folgende Fortbildungen können gegen Verrechnung eines Entgeltes erfasst werden:

  • DFP-approbierte Fortbildungen
  • ausländische Fortbildungen, die mit CME-Credits oder mit Fortbildungspunkten der deutschen Landesärztekammern (Kategorien A, B, C, D, F, G, H und I) anerkannt sind
  • Supervisionen, Hospitationen, sofern diese den Vorgaben der Verordnung über ärztliche Fortbildung entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieses Services nur jene Teilnahmebestätigungen erfasst werden können, die der DFP-Systematik entsprechen. Teilnahmebestätigungen, die einer näheren Abklärung bedürfen, werden NICHT verarbeitet und auch nicht verrechnet.

Die Kosten dieser Dienstleistung belaufen sich auf:

•    EUR 11,50 netto/EUR 13,80 brutto Fixum für die Bearbeitung pro Auftrag/Arzt/Ärztin
•    EUR 3,75 netto/EUR 4,50 brutto pro Teilnahmebestätigung
     (inkl. Einscannen und Hochladen)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular „Beauftragung mit der Erfassung der Teilnahmebestätigungen auf dem DFP-Fortbildungskonto“, das wir Sie bitten, bei Interesse an:

E-Mail:  punkte.buchung(at)meindfp.at
Fax:       01 512 63 83-30333 zu senden.

Hinweis
Die Ärztekammern für Wien, Niederösterreich und Kärnten bieten ihren Mitgliedern den kostenfreien Service an, das Fortbildungskonto zu verwalten bzw. das DFP-Diplom zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fortbildungsreferaten der Ärztekammern Wien/Niederösterreich/Kärnten.

Über den Menüpunkt „Kontodetails“ können Sie nachträglich die Teilnahmebestätigung zur jeweiligen Fortbildung hinzufügen. Klicken Sie dazu auf das grau eingekreiste +-Symbol in der Spalte „TB“ und laden Sie das eingescannte Dokument (max. 1 MB Größe) zur gewünschten Fortbildung. Bitte beachten Sie, dass der Dateiname nur Buchstaben und Zahlen beinhalten darf, keine Umlaute, Leerzeichen und Sonderzeichen außer: _ - .

Hier finden Sie eine  Anleitung zum nachträglichen Upload von Teilnahmebestätigungen.

Wichtiger Hinweis: 
Ab 1.10.2022 ist bei der manuellen Punktebuchung verpflichtend die Teilnahmebestätigung hochzuladen. Bislang rot gekennzeichnete Buchungen werden ab 1.10.2022 grau markiert und können bis auf Weiteres mit einer Teilnahmebestätigung ergänzt werden, sodass diese auch zukünftig im Online-Fortbildungskonto berücksichtigt sind. 

Anrechenbarkeit von Fortbildungen

Die EFN, kurz für „Einheitliche Fortbildungsnummer“, wird an Ärzt:innen in Deutschland über die jeweilige Landesärztekammer ausgegeben. Sie besteht aus 15 Ziffern, die einer speziellen Codierung unterliegen und eine Identifikation des jeweiligen Arztes ermöglichen. Eine Ausgabe an Ärzt:innen, die in der österreichischen Ärzteliste eingetragen sind, kann somit nicht erfolgen.

Die Eintragung einer ausländischen Fortbildung ist über die Funktion "Punkte buchen" mit der "Alternative 2" möglich. Der Nachweis erfolgt über die Teilnahmebestätigung, die Sie vom Fortbildungsanbieter erhalten.

Bei Fortbildungen im Ausland werden folgende Punkte/Kategorien im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (Voraussetzung: es liegt Gleichwertigkeit mit approbierten inländischen Fortbildungen vor):

  • „European CME Credits“ (ECMEC). Fortbildungspunkte, die aufgrund von internationalen Anerkennungsvereinbarungen der UEMS-EACCME mit Drittstaatenbereichen anrechenbar sind (wie z.B. AMA PRA Category 1 Credits der American Medical Association [AMA]), sind ebenso als DFP-Punkte anerkannt.
  • die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte der Kategorien A, B, C, D, F, G, H und I.* Fortbildungspunkte der Kategorie E (Selbststudium) werden nicht anerkannt.

Wir empfehlen Ihnen, die anrechenbaren ausländischen Fortbildungen mit der Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ manuell zu erfassen und die Teilnahmebestätigung hochzuladen.

Ausländische Fortbildungen werden nicht automatisch vom (zumeist ausländischen) Fortbildungsanbieter auf das Fortbildungskonto elektronisch gebucht, diese Verpflichtung besteht nur bei DFP-approbierten Fortbildungen.

* Fortbildungskategorien der deutschen Ärztekammern:
Kategorie A: Vortragsveranstaltung mit Diskussion
Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden
Kategorie C: Fortbildung in Kleingruppen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung der Teilnehmenden (praktische Übung, Workshop, Qualitätszirkel, Fallkonferenz, Balintgruppe, Supervision, Literaturkonferenz, Peer Review)
Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesenem Bestehen einer obligatorischen Lernerfolgskontrolle als Fragentest
Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur sowie Lehrmittel
Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Kategorie G: Hospitationen
Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, z.B. Curricula der Bundesärztekammer (BÄL-Curricula), Weiterbildungskurse gem. (Muster-)Kursbüchern der Bundesärztekammer
Kategorie I: Tutoriell unterstütztes eLearning gemäß den Qualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer mit nachgewiesenem Bestehen einer obligatorischen Lernerfolgskontrolle als Fragentest

Für wissenschaftliche Arbeiten, Buchbeiträge oder Beiträge in Journalen gelten folgende Regelungen, die sich am Journal Impact Factor (JIF) orientieren. Dabei handelt es sich um eine errechnete Zahl, deren Höhe den Einfluss einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift wiedergibt.

Für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, eines Buchbeitrages oder Beitrages in Journalen gelten folgende Bestimmungen:

  • kein JIF:                 Erst- und Letztautor 2 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 1 DFP-Punkt
  • JIF bis 3:                Erst- und Letztautor 4 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 2 DFP-Punkte
  • JIF bis 6:                Erst- und Letztautor 8 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 4 DFP-Punkte
  • JIF größer als 6:     Erst- und Letztautor 12 DFP-Punkte, alle anderen Autoren 6 DFP-Punkte

Für die Begutachtung erhält der Reviewer wie folgt DFP-Punkte, sofern sie durch eine Bestätigung nachgewiesen wird:

  • kein JIF:              1 DFP-Punkt
  • JIF bis 3:             3 DFP-Punkte
  • JIF bis 6:             6 DFP-Punkte
  • JIF größer als 6: 10 DFP-Punkte

Für den Nachweis stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Upload eines Dokuments (z.B. Titelseite, Impressumsseite, aus denen Titel, Autorenschaft, Publikationsdatum hervorgeht) oder
  • Eingabe der „PMID (gem. Datenbank PubMed www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/) der wissenschaftlichen Arbeit oder
  • Url der wissenschaftlichen Arbeit

Hospitationen sind mit max. 10 DFP-Punkten pro Tag anrechenbar, sofern Bestätigungen der hospitierten Einrichtung über Dauer und Umfang der Hospitation vorgelegt werden können.

Hospitationen können über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ auf dem DFP-Konto erfasst werden.

MUSTER Teilnahmebestätigung HOSPITATIONEN

Supervision ist für folgende Fachärzt:innen mit medizinischen Punkten anrechenbar:

  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Fachärzt:innen für Psychiatrie
  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Neurologie
  • Fachärzt:innen für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie
  • Ärzt:innen, die über ein ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin verfügen

Für alle anderen Ärzt:innen ist Supervision als sonstige DFP-Punkte anrechenbar.

Für die Anrechenbarkeit im DFP müssen darüber hinaus die Qualifikationen des Supervisors einem der folgenden Kriterien entsprechen:

  • Ärztin/Arzt mit gültiger Bestellung zur LehrtherapeutIn der jeweiligen Landesärztekammer
  • Ärztin/Arzt mit gültiger Ausbildung zur BalintgruppenleiterIn
  • Ärztin/Arzt mit ÖVS-anerkannter Supervisionsausbildung (Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching)

Supervisionen können über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ auf dem DFP-Konto erfasst werden.

MUSTER Teilnahmebestätigung SUPERVISIONEN

Grundsätzlich gilt: 1 ECTS-Punkt entspricht 25 Echtstunden (Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Praktika, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen). DFP-würdig sind jene Anteile, die durch Teilnahmebestätigungen belegt werden können. Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (ohne Pausen).

Für postpromotionelle Lehrgänge, die einen medizinischen Kontext ausweisen (Geriatrie, Orthopädie, Palliative Care, Schmerzmedizin etc.), erhält die Ärztin/der Arzt medizinische Punkte. Universitätslehrgänge mit Themen wie Medizinrecht, Arbeits- und Organisationsmedizin sind mit sonstigen Fortbildungspunkten anerkannt.

In § 13 Abs. 6 der Verordnung über ärztliche Fortbildung ist festgelegt, dass pro Fortbildungszeitraum maximal 2 ECTS-Punkte (entspricht 50 DFP-Punkten) anerkannt werden.

ECTS-Punkte in dem genannten Umfang pro Fortbildungszeitraum können – bei Nichtvorliegen einer DFP-Approbation – über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ erfasst werden.

Vortragende/Trainer:innen/Referent:innen/Autor:innen/Lecture-Board-Mitglieder einer Fortbildung erhalten die für ihren Vortrag bzw. für ihre Tätigkeit jeweils approbierten DFP-Punkte angerechnet.

Online-Fortbildungen

Nach erfolgtem Login klicken Sie auf den Menüpunkt „Akademie Lernwelt/E-Learning“. Hier finden Sie chronologisch gereiht alle DFP-Artikel, beginnend mit den jüngsten.

Die Fachartikelsuche befindet sich ebenfalls hier: Sie können über Stichworte, die Auswahl von Fachrichtung und/oder Magazin nach einem bestimmten Artikel suchen.

Die Punkte werden nach erfolgreicher Absolvierung einer E-Learning-Fortbildung – mindestens 66 % der MC-Fragen des jeweiligen Abschlusstests wurden korrekt beantwortet – innerhalb von 24 Stunden automatisch auf Ihr Fortbildungskonto gebucht. Unter dem Menüpunkt „E-Learning/Statistik“ können zudem alle online absolvierten E-Learning-Fortbildungen gleich nach Bearbeitung im Überblick eingesehen und wenn gewünscht Teilnahmebestätigungen ausgedruckt werden.

Bei einem Webinar handelt es sich um eine Sonderform einer Veranstaltung, es ist eine Live-Fortbildung, an der Teilnehmerinnen und Teilnehmer online partizipieren. Die Teilnahme ist interaktiv und es besteht die Möglichkeit der beidseitigen Kommunikation zwischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer und Vortragenden. Im Rahmen eines Webinars absolvierte DFP-Punkte zählen zu den Veranstaltungspunkten, die anteilig für das DFP-Diplom nachgewiesen werden müssen.

In Abgrenzung zum Webinar handelt es sich bei einer Videofortbildung um eine E-Learning-Fortbildung. Der Inhalt der Fortbildung wird mediengestützt (mittels Video) vermittelt, der Nachweis der Teilnahme wird durch einen positiv absolvierten Abschlusstest erbracht. Interaktion und Diskussion, zentrale Bestandteile des Webinars, sind bei dieser Fortbildungsart nicht charakteristisch.

DFP-Diplom

Für das DFP-Diplom gelten seit 1.7.2017 einheitlich folgende Kriterien:

  • mindestens 250 DFP-Punkte
  • davon mindestens 200 medizinische DFP-Punkte und
  • mindestens 85 DFP-Punkte aus Veranstaltungen (inkl. Webinare, Qualitätszirkel und Intervisionen)
  • Fortbildungs- und Gültigkeitszeitraum 5 Jahre

Sie können Ihren Antrag für das DFP-Diplom (Fortbildungsdiplom der Österreichischen Ärztekammer) wie folgt stellen:

  • online über Ihr DFP-Konto: im Menüpunkt "Diplome" - "Diplom beantragen"
  • schriftlich: mit dem Antrag (inkl. Listenblatt) DFP-Diplom und den Kopien Ihrer Teilnahmebestätigungen, die Sie an das Fortbildungsreferat Ihrer Landesärztekammer übermitteln.

Die einzelnen Schritte der Diplombeantragung über Ihr Online-Fortbildungskonto:

  • Login am Fortbildungskonto
  • Menüpunkt "Diplome"
  • "Diplom beantragen"
  • "Auswahl des Fortbildungszeitraums": wenn Sie noch ein gültiges DFP-Diplom haben, wird automatisch der Fortbildungszeitraum vorgeschlagen (=Gültigkeitszeitraum des aktuellen DFP-Diploms). Wenn dies der Fall ist, muss nichts weiter getan werden, Klick unten auf "Weiter".
  • "Stammdaten": Überprüfung der Daten, Auswahl der Landesärztekammer und Auswahl, ob das DFP-Diplom in Papierform übermittelt werden soll.
  • Abschluss: Überprüfung der Eckdaten, Bestätigung der Richtigkeit der Daten und Übermittlung des Antrages an die zuständige Landesärztekammer.

Nein, nicht automatisch. Sie haben die Möglichkeit beim Diplomantrag online oder beim Papierantrag anzugeben (durch Aktivierung der Checkbox), ob Sie das DFP-Diplom auch in Papierform wünschen. Ihr DFP-Diplom wird automatisch in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer und auf Ihrem Fortbildungskonto eingetragen und ist jederzeit über das Online-Fortbildungskonto als PDF abrufbar (unter den Menüpunkten „Übersicht“ oder „Diplome“).

Erst mit dem Gültigkeitsbeginn des DFP-Diploms beginnt auch der neue Fortbildungszeitraum für das Folgediplom. Bis zum Ablauf des vorangehenden DFP-Diploms werden absolvierte DFP-Punkte noch diesem Fortbildungszeitraum zugerechnet, unabhängig vom Beantragungsdatum.
Aus administrativen Gründen kann das DFP-Diplom im Vorhinein beantragt werden (maximal 6 Monate vorher). Die Ausstellung und Zustellung des neu beantragten Diploms erfolgt nach Ablauf Ihres derzeit noch gültigen Fortbildungsdiploms (§ 9 Abs. 5 Verordnung über ärztliche Fortbildung].

  • Sie verfügen noch über ein gültiges DFP-Diplom. Es ist zwar möglich, das neue DFP-Diplom (frühestens) sechs Monate im Vorhinein zu beantragen, die Ausstellung erfolgt aber immer erst nach Ablauf des zuletzt gültigen DFP-Diploms. (§ 9 Abs. 5)
  • Sie haben im Zuge der Diplombeantragung die Checkbox „DFP-Diplom in Papierform“ nicht aktiviert. Das DFP-Diplom wird in diesem Fall nur elektronisch auf Ihrem Fortbildungskonto eingetragen und ist dort auch als PDF-Datei abrufbar (Menüpunkt „Diplome“)
  • Der Diplomantrag konnte von der Landesärztekammer (zuständige Stelle für die Prüfung des Diplomantrages) noch nicht abschließend geprüft werden – haben Sie allfällige Teilnahmebestätigungen von manuellen Punktebuchungen schon an Ihre zuständige Landesärztekammer übermittelt?

Nein. Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum über die Mindestanzahl hinausgehende DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht für ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum angerechnet werden (§ 12 Abs. 5 der Verordnung über ärztliche Fortbildung). Fortbildung dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Siche­rung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.

Nein. Wenn Sie über mehrere Berufsberechtigungen verfügen, hat ein DFP-Diplom für alle Berufsberechtigungen Gültigkeit.

Berufsunterbrechung/Auslandsaufenthalt

Zeiten der Berufsunterbrechung, wie z. B. Mutterschutz- und Karenzzeiten, aber auch längere Ausfälle durch Unfall oder Krankheit, ohne ärztliche Tätigkeit, können auf Antrag der Ärztin/des Arztes den Fortbildungszeitraum verlängern. Ebenso gilt ein Auslandsaufenthalt mit oder ohne ärztliche Tätigkeit als Unterbrechung. Die Unterbrechung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen (Dienstgeberbestätigung, Bestätigung über Ordinationsschließung, ärztliche Atteste, Bestätigung Wohlfahrtsfonds etc.). Die Art des Nachweises muss so gestaltet sein, dass die Unterbrechung glaubhaft gemacht werden kann.

Die durchgehende Mindestdauer einer Berufsunterbrechung beträgt sechs Monate.

Der entsprechende Antrag ist bei der Österreichischen Akademie der Ärzte im Wege der Fortbildungsreferate der Landesärztekammern im Rahmen des Diplomantrages einzubringen. Zu beachten: Der Gültigkeitszeitraum eines bestehenden DFP-Diploms bleibt unberührt. Es verlängert sich nur der Fortbildungszeitraum.

Auf dem Fortbildungskonto besteht im Menüpunkt „Kontodetails“ die Möglichkeit, die Berufsunterbrechung einzutragen und die Bestätigung für den Nachweis hochzuladen. Im Menüpunkt „Diplome – Diplom beantragen“ wird diese Unterbrechung beim Fortbildungszeitraum entsprechend abgebildet. Fällt die Berufsunterbrechung in den Fortbildungszeitraum, für den das DFP-Diplom beantragt wird, so werden der Unterbrechungszeitraum sowie das – verlängerte – Ende des Fortbildungszeitraums in einer Meldung angezeigt. Mit Klick auf den Link „Jetzt DFP-Fortbildungszeitraum um Unterbrechungszeitraum verlängern“ wird die Verlängerung des Fortbildungszeitraums bestätigt. Das DFP-Diplom kann für den erweiterten Zeitraum beantragt werden.

  • Loggen Sie sich auf Ihrem Online-Fortbildungskonto ein.
  • Klicken Sie auf den Menüpunkt "Kontodetails".
  • Bei "Angaben zur Unterbrechung der Berufsausübung" geben Sie den Zeitraum der Berufsunterbrechung ein klicken auf "Zeitraum prüfen".
  • Hinweis: bei mehreren Berufsunterbrechungen ist für jede ein Eintrag anzulegen. Für die Berücksichtigung einer Berufsunterbrechung muss der Unterbrechungszeitraum mindestens 6 Monate durchgehend und maximal 5 Jahre andauern/angedauert haben.
  • Bestätigung hinzufügen: Es kann pro Eintrag nur eine Datei hochgeladen werden. Beim Upload von Teilnahmebestätigungen ist zu beachten, dass die Datenmenge maximal 1 MB beträgt und im Dateinamen keine Sonderzeichen enthält (außer _-.).

Das kommt in erster Linie auf die Dauer Ihres Aufenthaltes und Ihren Eintragungsstatus in die österreichische Ärzteliste an.

Waren Sie länger als fünf Jahre im Ausland und nicht in die österreichische Ärzteliste eingetragen, beginnt nach Ihrer Rückkehr/Wiedereintragung in die Ärzteliste, der Fortbildungszeitraum neu und Sie müssen nach fünf Jahren Ihre absolvierte Fortbildung nachweisen können.

Bei einem kürzeren Auslandsaufenthalt als fünf Jahre (zumindest aber durchgehend sechs Monate), kann die Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich als Berufsunterbrechung geltend gemacht werden. Siehe dazu „Wie gehe ich in Zeiten der Berufsunterbrechung vor?“

Fortbildungen, die Sie im Ausland absolviert haben, können berücksichtigt werden, wenn diese den Vorgaben in der Verordnung über ärztliche Fortbildung entsprechen.

  • „European CME Credits“ (ECMEC) und Fortbildungspunkte, die aufgrund von internationalen Anerkennungsvereinbarungen der UEMS-EACCME mit Drittstaatenbereichen anrechenbar sind (wie z.B. AMA PRA Category 1 Credits der American Medical Association [AMA]), werden im gleichen Umfang wie DFP-Punkte anerkannt, ebenso
  • die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte der Kategorie A, B, C, D, F, G, H und I. Fortbildungspunkte der Kategorie E (Selbststudium) werden nicht anerkannt.

Wir empfehlen Ihnen, die anrechenbaren ausländischen Fortbildungen mit der Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ manuell zu erfassen und die Teilnahmebestätigung hochzuladen.

Fortbildungsnachweis

In § 49 Abs. 2c Ärztegesetz ist festgelegt, dass Ärzt:innen, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, ihre absolvierte Fortbildung zumindest alle fünf Jahre gegenüber der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft machen müssen.

Überprüft wurde der Fortbildungsnachweis bisher stichtagbezogen, zuletzt war das am 1.9.2019 der Fall. Der nächste Überprüfungsstichtag wird aufgrund der Pandemie verschoben, der konkrete Termin steht derzeit noch nicht fest.

Die Ärztin/der Arzt kommt ihrer/seiner Fortbildungsverpflichtung gem. § 49 Abs. 2c ÄrzteG nach, wenn zum Überprüfungsstichtag ein gültiges DFP-Diplom vorliegt oder zum Stichtag die Punktevoraussetzungen für ein DFP-Diplom vorhanden sind. In diesem Fall wird das DFP-Diplom ausgestellt und der Ärztin/dem Arzt übermittelt.

Hinweis: Für die betroffenen Ärzt:innen ist es nicht erforderlich, das DFP-Diplom aktiv gegenüber der Österreichischen Akademie der Ärzte nachzuweisen, da uns diese Daten vorliegen.

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