Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome und notärztliche Diplome aufgrund COVID-19-Pandemie
Welche DFP-Diplome/notärztlichen Diplome sind betroffen?
Alle DFP-Diplome und befristeten notärztlichen Diplome, die zum Zeitpunkt 12.3.2020 (Beginn COVID-19-Pandemie) und/oder bis 27.2.2023 (Ende der Fristaussetzung) gültig waren, wurden einmalig und automatisch um diesen Zeitraum verlängert.
Verlängerungszeitraum
1.083 Tage (Zeitraum 12.3.2020 bis 27.2.2023).
Wann und wie wurde die Verlängerung vorgenommen?
Die betroffenen DFP-Diplome sowie befristeten notärztlichen Diplome wurden im März/April 2023, ausgehend vom regulären Gültigkeitsende, automatisch um 1.083 Tage auf dem Online-Fortbildungskonto und in der Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer verlängert. Die Ärztin/der Arzt wurde von der Verlängerung mittels E-Mail informiert.
Das verlängerte DFP-Diplom kann bei Bedarf über dfpdiplom@arztakademie.at bzw. das notärztliche Diplom über notarzt@arztakademie.at in Papierform angefordert werden. Selbstverständlich steht auch ein PDF-Druck des verlängerten Diploms in der „Übersicht“ auf dem Online-Fortbildungskonto zur Verfügung.
Gesetzlicher Hintergrund
Im Rahmen des vom Nationalrat am 20.3.2020 beschlossenen 2. COVID-19-Gesetzespakets erfolgten auch Anpassungen im Ärztegesetz 1998. Insbesondere wurde § 36b ergänzt, der in Absatz 4 vorsieht, dass „sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt werden.“
Das bedeutet in der Umsetzung, dass sich die Gültigkeit des DFP-Diploms sowie der notärztlichen Diplome um die Dauer dieser Fristaussetzung verlängert.
Im Rahmen der aktuellen Ärztegesetz-Novelle 2022, die im Nationalrat bereits beschlossen wurde, entfiel im Zuge der Kundmachung mit 27.2.2023 die Fristaussetzung im ärztlichen Bildungsbereich in Zusammenhang mit Pandemien.